ODL

ODL


Odl ist braun und stinkt bestialisch. Odl wird außerhalb Bayerns als Jauche oder Gülle bezeichnet.
Auf der Fraueninsel im Chiemsee steht auf dem Friedhof ein Ehrenkreuz für den Hitler-General und Massenmörder Alfred jODL. Der war verantwortlich für die Hungerblockade durch die NS-Wehrmacht, die vom 8. September 1941 bis zum 27. Januar 1944 dauerte und während der ca. 1,1 Millionen Menschen elendig starben. Er unterzeichnete den sogenannten Kommissarsbefehl, demzufolge Hundertausende von politischen und jüdischen Soldaten der Sowjetunion ermordet wurden.

Dieser Nazi-General wurde 1946 in den Nürnberger Prozessen als Hauptkriegsverbrecher verurteilt und am 16. Oktober hingerichtet. Damit keine Pilgerstätte für Nazis entstehe, wurde seine Asche unter strengster Geheimhaltung in die Isar gestreut.

Die Nazerei war aber noch lange nicht vorbei: die jODL-Witwe erreichte 1953 bei einer bayerisch-braunen Spruchkammer, dass der verurteilte Verbrecher als unschuldig eingestuft und sein Vermögen nicht eingezogen wurde. Sie ließ auf dem Grab der ersten jODL-Frau im Klosterfriedhof der Fraueninsel ein übergroßes steinernes Ehrenkreuz für den Nazi-General errichten – mit einem eingravierten Eisernen Kreuz und mit Einverständnis der Äbtissin und des Ortspfarrers.

Der Hohe Kommissar der Vereinigten Staaten setzte durch, dass das Nürnberger Urteil bestehen bleibt. Die Witwe erhielt aber das Vermögen und die Kriegstrophäen des Kriegsverbrechers sowie eine Witwenrente zugesprochen, die sie bis 1998 bezog.

Das Ehrenkreuz für den ist ein klarer Verstoß gegen die Friedhofssatzung und gegen die Kontrollratsdirektive 30 der Alliierten sowie gegen das Grundgesetz der BRD. Aber was kümmert das schon bayerische PolitikerInnen und StaatsanwältInnen und RichterInnen?

Petitionen von empörten BürgerInnen an den bayerischen Landtag wurden abgeschmettert mit der Lüge, niemand rege sich darüber auf, und dem Hinweis, das Grabnutzungsrecht der jODL-Erben ende sowieso im Januar 2018. Die jODL-Schutztruppe erreichte mit Hilfe des Bürgermeisters und eines bayerischen Verwaltungsgerichts, dass der skandalöse Mist mindestens 20 weiter Jahre stehen bleiben kann.

Der Künstler Wolfram Kastner und der Rechtsanwalt Jürgen Arnold brachten eine Tafel an mit dem Text: „Keine Ehre dem Kriegsverbrecher“. Die wurde von schwarzen oder braunen Säcken mit einem schwarzen Sack verhüllt und demontiert. Dann entfernte der Künstler das „J“ und schickte es an das Museum der Deutschen Geschichte in Berlin. In der Folge übergoss W.K. den Kriegsverbrecherklotz mit roter Farbe – symbolisch für das Blutvergießen des Nazi-Generals. Eine Bande Nazis von der NPD wollte ihre Verbrechersympathie beweisen, rieb öffentlich die Farbe in den Stein und hängte ihre Parteifahne dazu. Dagegen schritt niemand ein.

Aber gegen den Künstler, der den Skandal nicht einfach hinnimmt, schritten der jODL-Erbe und sein Anwalt, der Bürgermeister, sowie bayerische Staatsanwälte und Richter Seit an Seit zur Tat. Sie weigern sich standhaft und bis zum letzten Atemzug zur Kenntnis zu nehmen, dass das Ding rechtswidrig dort steht und sofort entfernt werden müsste. Stattdessen schützen süddeutsche Richter das Nazi-Ehrenmal als Privateigentum, setzen es verharmlosend einem privaten Pkw gleich und konstruierten Schuldsprüche wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Nötigung. Die Freiheit der Kunst spielt für sie ebenso wenig eine Rolle wie die Rechtswidrigkeit des Steins und die Verharmlosung von Kriegsverbrechen.

Wes Geistes Kind sind die Herr- und Frauschaften? Zu hoffen ist, dass der Bundesverfassungsgerichtshof diesem üblen Geist nicht folgen, die Urteile aufheben und das nicht dem Europäischen Gerichtshof überlassen wird.

von Carl Blauhorn