Pabst und Hitler Arm in Arm

Pabst und Hitler Arm in Arm

… und der StaatsSchutz übt ein bisschen „Polizeistaat“

Drei Tage vor dem Besuch von Papst Benedikt XVI. in Bayern wurde vom sogenannten „Staatsschutz“ der Ordnungszelle Bayern eine Kunstaktion von Wolfram P. Kastner und Georg Ledig als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ behindert und nach kurzer Zeit abgebrochen. Als ein Papst und Hitler kostümiert wollten zwei Künstler Orte in München aufsuchen, die mit der Geschichte des Nazi-Staates, der katholischen Kirche und des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 verbunden sind. Dieser Vertrag zwischen Vatikan und Nazi-Staat gilt bis heute und gewährt auf verfassungswidrige Weise der katholischen Kirche Einfluss in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
Etwa 20 zivile und uniformierte „Staatsschützer“ wollten mit grotesken Begründungen die Kunstaktion verhindern. Das sei eine unangemeldete Versammlung, das Tragen eines weißen Talars sei verboten, das sei eine geschützte Amtskleidung, die beiden begingen Amtsanmaßung und dergleichen unsinnige und juristisch unhaltbare Behauptungen wurden herbeigezaubert.

Die zwei Künstler wurden daran gehindert, den geplanten Weg zu gehen und wurden in das Polizeipräsidium geleitet – „den Weg legen wir fest“, sprach Herr EKHK Maier – unter Vortäuschung einer „gemeinsamen Klärung, welcher Weg begangen werden darf“. Zwei Personen, die Informationsblätter „Weg mit dem Konkordat – Wir fordern die Trennung von Kirche und Staat“ verteilen wollten, wurden mit Gewalt daran gehindert. Ein junger Mann wurde mit Handschellen abgeführt – natürlich zur „Eigensicherung“.

Im Polizeipräsidium, machte Kastner den Leiter der Staatsschutzabteilung darauf aufmerksam, dass er die Freiheit der Kunst verfassungswidrig behindere und lieber die Gesellschaft vor wirklichen Gefahren schützen solle. Was hier geschehe, wirke wie Polizeistaats und nicht wie Demokratie, die zu schützen ist. Ein Beamter des StaatsSchutzes erklärte, „ein bisschen Polizeistaats schadet nichts“. Herr Beisser, der Chef des Staatsschutzes, untersagte, die Kunstaktion fortzusetzen und drohte widrigenfalls Gewalt an.
Als Kastner den weißen Talar bereits ausgezogen hatte und auf dem Weg zum Kostümverleih zur Rückgabe war, kamen ihm der oberste Staatsschützer Herr Beisser und drei weitere verbissen dreinblickende Staatsschützer nachgelaufen und beschlagnahmten den weißen Talar, die weiße Schärpe und die weiße Kopfbedeckung. Der schriftlich angegebene Grund: „Gefahrenabwehr gg. öffentl. Sicherheit u. Ordnung“.

Eine Gefahr für Staat und Gesellschaft stellen weder harmlose Kunstaktionen oder weiße Talare dar, sondern „Staatsschützer“ wie Herr B., die nicht unterscheiden können zwischen den in der Verfassung verbürgten Freiheiten und wirklichen Gefahren (von Nazis, Antisemiten, gewaltbereiten religiösen Fanatikern, und anderen Verbechern). Herr B. sollte juristischen und politischen Nachhilfeunterricht bekommen und bis auf weiteres seines Amtes enthoben werden. Er ist eine echte Gefahr für eine demokratische Gesellschaft.

Das Staatsschutzdezernat des Polizeipräsidiums München ermittelte gegen den „Papst“ wegen „Durchführung einer nichtangemeldeten Versammlung, Verdacht der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts und Missbrauch von Zeichen“ und schickte mir eine „Vorladung“, der ich selbstverständlich nicht folgte, weil die gar nicht vorladen können, sondern nur einladen – und einer Einladung muss man nicht folgen – zumal, wenn die Luft dort schlecht ist, die Sitzgelegenheiten unbequem und das Verhalten der „Vorlader“ ausgesprochen unhöflich und ihr Atem unangenehm.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Kastner „als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung oder eine Aufzug ohne Anmeldung durcgeführt zu haben, strafbar als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ und schickte ihm einen „Strafbefehl“ über 1.500,- €.

von Franz Graf